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Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Fachkräfte in den Kitas sind gefordert, das Verhalten von Kindern und ihrer Entwicklung sorgfältig zu beobachten und zu beschreiben. Beim Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind rechtliche und fachliche Handlungsschritte einzuhalten. Trotz dieser klaren Vorgaben gibt es bei den Fachkräften, im Bereich der Kindeswohlgefährdung, eine große Unsicherheit. Die Fortbildung soll dazu beitragen, Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen im Kinderschutz zu stärken.

Sicherheit im Kinderschutz entsteht durch Wissen, Handlungskompetenz und Erfahrung.

Inhalte der Fortbildung:

  • Kindeswohl, was ist das eigentlich?
  • Die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung
  • Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung konkret
  • Vorgehen der Fachkräfte nach § 8a SGB VIII

Neben den inhaltlichen und theoretischen Impulsen, die ich Ihnen in der Fortbildung geben möchte, ist es mir wichtig, dass Sie mit ihren konkreten Fallbeispielen und Fragen die Fortbildung bereichern. Die Einschätzung von Kindeswohlgefährdung braucht zwingend den fachlichen Austausch im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.


Veranstaltungsort:
Kinderhaus Storchennest Muggensturm oder Verwaltung in Gernsbach

Termin: Mittwoch, 12.02.25, 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Leitung: Hansjörg Bayer, Dipl. Sozialarbeiter (FH), Fachstelle Kinderschutz, Jugendamt. Landratsamt Rastatt
Zielgruppe: pädagogisches Fachpersonal
Kosten: 40,- Euro pro Teilnehmer/in